Das Gebiet Arbeitsmedizin umfasst als präventivmedizinisches Fach die Wechselbeziehungen zwischen Arbeits- und Lebenswelten einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits. Im Mittelpunkt stehen dabei der Erhalt und die Förderung der physischen und psychischen Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen, die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Risikofaktoren, Erkrankungen und Berufskrankheiten, die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen einschließlich individueller und betrieblicher Gesundheitsberatung, die Vermeidung von Erschwernissen und Unfallgefahren sowie die berufsfördernde Rehabilitation (Bundesärztekammer 2019).

Gesetzliche Aufgaben für Ärztinnen und Ärzte für Arbeitsmedizin und Betriebsärzte und Betriebsärztinnen ergeben sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz, das unter anderem einen nicht abschließenden Katalog betriebsärztlicher Aufgaben enthält, aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Als Facharzt für Arbeitsmedizin bietet Dr. med. Tobias Rethage das gesamte Spektrum der arbeitsmedizinischen Betreuung gemäß ASiG und DGUV V2 an. Arbeitgeber stellen bitte ihre Anfrage per Mail an: tobias.rethage(at)hausaerzte-niedererlenbach.de