Maskenpflicht

Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist in Hessen seit 2. Februar 2023 aufgehoben. Jetzt gilt die Maskenpflicht (FFP2) – aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes – nur noch beim Betreten von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Das sind beispielsweise Krankenhäuser, Pflegeheime und Arztpraxen.(Quelle: hessen.de)

Wir bitten Sie deshalb, bei Betreten unserer Praxis eine FFP2-Maske zu tragen.

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